B – Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Max. 8 Fahrgastplätze. Zuzüglich Anhänger bis 750 kg.
Auch Anhänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkraftfahrzeuges, wenn Kombination max. 3,5t z.GM
Mindestalter: 18 Jahre (Anmeldung empfehlenswert 6 Monate vor dem 18.Geburtstag)
Beinhaltet automatisch die Klassen L + M + S
Probezeit:
2 Jahre (diese Probezeit entfällt wenn schon 2 Jahre Klasse A1 vorhanden)
Theorie:
12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff
2 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff
(Falls z.B. die Fahrerlaubnis der Kl. A, A1,M oder S vorhanden: nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff)
Praxis:
Grundausbildung abhängig von den pers. Fähigkeiten 12 Sonderfahrten: 5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten


