A  – Krafträder bis 25 KW – Ausbildungsmotorräder: Honda CBF 500 mit ABS und BMW 650 xcountry

Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und max. 25 kW (34 PS) Nennleistung. Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg (-> mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW)

Mindestalter: 18 Jahre

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nach Ablauf der 2 Jahresfrist kraft Gesetz, leistungsunbeschränkte Krafträder zu führen (ein spez. Nachweis über Fahrpraxis oder ein Umtausch des Führerscheins ist nicht erforderlich)

Beinhaltet: Klasse A1 + M

Probezeit: 2 Jahre (diese Probezeit entfällt bei Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. auf Kl. B)

Theorie: 12 Doppelstunden (zu je 45 min.) Grundstoff l 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff

(Falls z.B. die Fahrerlaubnis der Kl. B vorhanden: nur noch 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden (zu je 45 min.) klassenspezifischer Stoff)

Praxis: Grundausbildung abhängig von den persönlichen Fähigkeiten l 12 Sonderfahrten: 5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten

Hinweis: Wir bieten für die Motorradausbildung die dafür notwendige Sicherheitsbekleidung (bestehend aus Helmen, Jacken, Hosen, Stiefeln, Handschuhen und Sturmhauben) die immer auf dem neusten Stand ist.